Unsere Bezugsstoffe enthalten kein Silbersulfaziadin.
Abgesehen davon geht es in der jüngst ausgebrochenen Diskussion weniger um den Inhaltsstoff Silbersulfadiazin als vielmehr um die Frage, wann ein Produkt als Medizinprodukt über den Sanitätsfachhandel vertrieben und wann es als Arzneimittel ausschließlich über Apotheken angeboten werden darf. Im Streit entschied das Hamburger Oberlandesgericht, dass eine Silbersulfadiazin-haltige Wundauflage aufgrund der Wirksamkeit des Silbersulfaziadins obwohl sie Medizinprodukt ist nur über Apotheken vertrieben werden darf.
Bei Matratzen und Schutzbezügen besteht in dieser Hinsicht bei diesem und auch anderen, potenziellen Inhaltsstoffen kein Grund zur Sorge: Wir heilen mit den antimikrobiellen Ausrüstungen in unseren Bezugsstoffen keine Wunden, sondern schützen die Matratze. Unsere Zusätze sind also, was immer sie auch im Detail enthalten mögen, keine Arzneimittel. Sie wirken nicht am Menschen zur Verhinderung oder Bekämpfung von Krankheiten.