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Aufbereitung und Bettenhygiene

Jeder hat Anspruch auf ein sauberes, ordentliches Bett, von dem weder eine Verletzungs- noch Infektionsgefahr ausgeht.

Patienten in Kliniken und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sind aufgrund ihrer Erkrankung oder ihres Alters und ihrer körperlichen Verfassung anfällig für Infektionen.

Werden sie in eine Einrichtung gebracht, nehmen sie die dort vorhandenen Keime von patientennahen Flächen und Gegenständen auf. Während diese Keime, wie zum Beispiel der Staphylocuccus aureus [Keime werden in der Fachliteratur kursiv geschrieben], bei Gesunden nicht zu Beeinträchtigungen führen, können sie bei geschwächten Patienten und Bewohnern gefährliche Infektionen auslösen. Ist ein Patient oder Bewohner mit Erregern kolonisiert, setzt er diese Krankheitserreger im täglichen Umgang frei und kontaminiert wiederum patientennahe Flächen und Gegenstände. Das Infektionsrisiko für ihn selbst wie auch folgende Patienten oder Bewohner ist hoch. Vor allem, wenn er an einer übertragbaren Infektionskrankheit leidet oder mit resistenten Erregern wie MRSA kolonisiert ist.

Krankenhaushygienische Untersuchungen wiesen nach, dass benutzte Patientenbetten mikrobiell kontaminiert sind. Matratzen wurden, zum Beispiel bei einer MRSA-Epidemie von Ende 1989 bis Ende 1990 in der Wöchnerinnenstation in Margate (Großbritannien), als Quelle nosokomialer Infektionen identifiziert.

Für Organisation und Umsetzung der Aufbereitung von Matratzen, Positionierungshilfen und Schutzbezügen, die in Klinik & Pflege verwendet werden, ergeben sich weitreichende Konsequenzen, die in verschiedenen Richtlinien spezifiziert und um praktische Empfehlungen ergänzt werden.

Breite Einigkeit besteht dabei zwischen den Fachgesellschaften nicht nur hinsichtlich des Umfangs der desinfizierenden Reinigung.

 

Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen zur Bettenhygiene

Grundlegende, rechtliche Anforderungen an die Aufbereitung von Matratzen, Positionierungshilfen und Schutzbezügen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) definiert.

In den Richtlinien verschiedener Fachgesellschaften werden neben der Aufbereitung an sich die hygienischen, sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen an Betten und Zubehör diskutiert.

Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Der Auffassung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) folgend sind Matratzen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und deren Schutzbezüge Medizinprodukte der Klasse 1. Sie unterliegen damit den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV).

Die Verantwortung dafür, dass in Ihrer Einrichtung nur Produkte eingesetzt werden, die die Anforderungen des MPG entsprechen, liegt beim Träger der Einrichtung und der Geschäftsleitung. Nicht beim Hersteller oder Vertreiber der Produkte. Achten Sie also auch beim Kauf und Einsatz von Matratzen, Positionierungshilfen und Schutzbezügen darauf, dass Ihre Mitarbeiter in Einsatz und Aufbereitung geschult/unterwiesen werden.

Nur so erfüllen Sie als Betreiber die Bestimmungen der MPBetreibV und sichern die Gesundheit Ihrer Patienten und Mitarbeiter.

Medizinproduktegesetz (MPG)

Mitarbeiter, die Matratzen aufbereiten, sind hinsichtlich Aufbereitungsverfahren und zulässiger Desinfektionsmittel einzuweisen. Auf unserem Aufbereitungsplan können Sie gerne die entsprechend in Ihrer Einrichtung verwendeten Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie die Verantwortlichen einfügen und ihn als Schulungsunterlage oder Gedächtnisstütze verwenden.

Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Matratzen, Positionierungshilfen und Schutzbezüge sind nach Zustand und Herstelldatum auszutauschen. Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) sieht dafür eine regelmäßige Prüfung, in der Regel als monatliche Sichtprüfung, der Produkte auf Beschädigungen vor:

Schutzbezüge mit Mechanischen Verletzungen der Polyurethan-Beschichtung, Schimmelpilzbefall (schwarzer, punktförmiger Lochfraß) sowie beschädigte Schaumstoffkerne sind auszutauschen. Sie stellen eine Gefahr für Ihre Patienten und Mitarbeiter dar! Es besteht keine Dokumentationspflicht. Unabhängig vom Austausch beschädigter Schaumstoffkerne und Schutzbezüge entsprechen Matratzen, Positionierungshilfen und Schutzbezüge, die älter als 10 Jahre sind, aus hygienischen Gründen nicht mehr den Ansprüchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

AWMF-Leitlinie: Hygienische Aufbereitung von Patientenbetten

In der "Leitlinie zur Hygiene in Klinik und Praxis: Hygienische Aufbereitung von Patientenbetten" des Arbeitskreises Krankenhaus- und Praxishygiene der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) werden neben der Aufbereitung an sich die hygienischen, sicherheitstechnischen und
ergonomischen Anforderungen an Betten und Zubehör diskutiert.

Folgende hygienische, sicherheitstechnische und ergonomische Anforderungen an Krankenbetten und deren Aufbereitung werden vom AWMF benannt:

Anspruch der Patienten in stationärer Pflege und ambulanten Einrichtungen auf ein "sauberes, desinfiziertes und mit frischer Wäsche bezogenes Bett"

Krankenhausbetten - müssen DIN EN 60601-2-38 (Besondere Festlegungen für die Sicherheit von elektrisch betriebenen Krankenhausbetten entsprechen. Anmerkung von uns: Die DIN EN 60601-2-38 wurde mit dem Erscheinen der Fassung von 07.2001 zurück gezogen und durch die DIN EN 60601-2-52 - Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von medizinischen Betten – ersetzt) unterliegen als Medizinprodukte der Klasse 1 dem Medizinproduktegesetz (MPG) und müssen den ergonomischen Anforderungen des Personalschutzes genügen (automatische Lagerverstellung, leichtes Bewegen, bequeme Aufbereitbarkeit). Atmungsaktivität (Thermokomfort) von Schutzbezügen ('Encasings') und Bettwäsche muss gewährleistet sein. Aufbereitungsfrequenz in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung des jeweiligen Bett-Bestandteils.

Speziell über Matratzen und deren Schutzbezüge heißt es:
"Als Voraussetzung zur manuellen Aufbereitung der Matratze wird ein desinfizierbarer, flüssigkeits- und erregerdichter, jedoch Wasserdampf-durchlässiger (atmungsaktiver) Überzug ("Encasing") empfohlen, der mindestens die Liege- und Seitenflächen umschließen muss... Dadurch ist die Aufbereitung der Matratze selbst (Anmerkung von uns: also des Schaumstoffkerns) nur bei sichtbarer Verunreinigung, z.B. bei Schäden im Encasing, erforderlich... Die Matratze muss für spezielle Situationen getrennt vom Bettgestell gereinigt und desinfiziert werden können."

 

Aufbereitung

Organisation der Aufbereitung

  • Zentrale, maschinelle Aufbereitung mit validierten Aufbereitungsverfahren
  • Dezentrale, manuelle Aufbereitung mit standardisierten Desinfektionsverfahren, dokumentierter Arbeitsanweisung und stichprobenartiger Überprüfung
  • "Aus Kostengründen (Bettenwaschanlage, Transportwege, Flächenbedarf, Transportabdeckung, Personal) wird die zentrale Aufbereitung zunehmend zugunsten dezentraler Formen verlassen."

Tägliche Aufbereitung ohne Patientenwechsel

  • Ziel ist neben optischer Sauberkeit auch, Infektionsketten zu unterbrechen bzw. Rekolonisationen zu verhindern.
  • 1 x täglich Wischdesinfektion
  • Verschmutzungen am Bett und Nachtschrank
  • Kontaktflächen des Patienten
  • Sichtbare Kontaminationen z.B., durch Exkremente, Blut und andere Körperflüssigkeiten

Bei Patienten ohne bekannte Kolonisation oder Infektion mit Problemerregern:

  • Wechsel von Bettwäsche, Kopfkissen und Bettdeckenkernen nur bei sichtbaren Verschmutzungen

Bei Patienten mit bekannter kritischer Kolonisation oder Infektion:

  • Täglicher Wechsel der Bettwäsche erforderlich
  • Bei multiresistenten Erregern
    → Kopfkissen mit Encasing versehen, das täglich und bei Verschmutzungen wischdesinfiziert wird
    → sonst tägliche Aufbereitung des gesamten Kopfkissens
    → Matratzenschutzbezug täglich wischdesinfizieren.

Bei immunsuprimierten Patienten (z.B. Intensivtherapie, Hochdosis-Chemotherapie):

  • Täglicher Wechsel der Bettwäsche empfohlen

Bei Belegung des Bettes mit kurzer Verweildauer (z.B. Ambulanz, Tagesklinik, Dialyse)

  • Liegefläche für jeden Patienten mit frischer Abdeckung versehen
  • Reinigende Wischdesinfektion nach Verunreinigung, sonst wöchentlich
  • Aufbereitung von Bett und Bettwäsche bei Entlassung oder Verlegung

Aufbereitung im Patientenzimmer

  • Staub- und Erregeraufwirbelung nicht anders als beim täglichen Bettenmachen
  • Keine pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten am Patienten während der Aufbereitung
  • Keine Bettenaufbereitung aus Stationsfluren
  • Behindert die Flurnutzung
  • Hinterlässt schlechten Eindruck bei Patienten und Besuchern

Durchführung der Aufbereitung

  • Bettwäsche abziehen und ohne Zwischenlagerung in Wäschesack
  • Desinfizierende Reinigung von Bettgestell (so weit vom Patienten erreichbar), Encasing, Nachtschrank (einschließlich Patiententelefon und andere Bedienfelder) und Kleiderschrankfach
  • Encasing auf Beschädigungen, Durchfeuchtung und Verschmutzung prüfen
    → Wenn stark verschmutzt abziehen und in die chemo-thermische Aufbereitung geben
    → Wenn beschädigt abziehen und entsorgen
  • Saubere Bettwäsche und ggf. neues Encasing aufziehen Bett mit Staubschutzfolie abdecken (nicht bei kurzfristiger Wiederbelegung)
  • Aufbereitung von Kopfkissen und Bettdeckenkernen bei Entlassung oder Verlegung in Abhängigkeit vom Infektionsrisiko

Bei Patienten ohne kritische Kolonisation oder Infektion (Kategorie A)

  • Auf Verschmutzungen, Feuchtigkeit, Schweißränder, Geruch und Beschädigungen untersuchen und ggf. wechseln
  • Bei Patienten mit hoher Infektiosität bzw. kritischer Kolonisation und/oder übertragbaren Infektionen mit nosokomialen Problemerregern (Kategorie B)
  • Bei Kissen/Decken ohne Encasing: Wechsel der Kopfkissen und Bettdeckenkerne
  • Bei Kissen/Decken mit Encasing: Wischdesinfektion und/oder ggf. chemo-thermische Aufbereitung des Encasings

Verantwortliche

  • Einteilung der Entlassungsbetten in Kategorie A oder B
  • Durchführungsverantwortung bei der schichtleitenden Schwester
  • Hauptverantwortlich ist leitender Stationsarzt der Abteilung

Wartung

  • Komplettes Bett
  • So weit vom Hersteller nicht anders vorgeschrieben mindestens 1 x jährlich sicherheitstechnisch prüfen und warten
  • Dabei vollständig desinfizierend reinigen, weil Staub mit adhärenten Erregern anhaften oder durch Spritzer bei der Fußbodenpflege Verschmutzung und Kontamination der Unterseite erfolgen kann
  • Encasings (Matratze, ggf. Kopfkissen und/oder Decke)
  • In die Wäscherei zur chemo-thermischen Aufbereitung

Qualitätssicherung

  • Effektivität und Sicherheit der Aufbereitung sicherstellen
  • Bei Bettgestell- und Wagendekontaminationsanlagen
    → routinemäßige Untersuchungen mit Bioindikatoren und ggf. Thermologgern
  • Bei Waschverfahren
    → gängige Prüfungen mit Bioindikatoren und Validierung der Reinigungs-Desinfektions-Leistung der Waschmaschine
  • Regelmäßige Prüfung frisch aufbereiteter Betten durch die Hygienefachkraft
  • Visuell Stichproben hinsichtlich Verschmutzungen, Staub und sichtbaren Kontaminationen
  • Halbjährlich mikrobiologische Stichproben

DGKH-Leitlinie: Anforderungen an die Bettenhygiene

Die Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) macht das Bett als unmittelbare Umgebung und damit direkte Kontaktfläche des Patienten zum Gegenstand dieser im Dezember 2002 erschienenen Leitlinie.
Risikobewertung: Bedeutung der Aufbereitung von Patientenbetten. Die DGKH streicht die Bedeutung der Aufbereitung von Patientenbetten als notwendige Maßnahme der Infektionsprävention heraus:

  • Belastung des Bettes durch Detritus und Flüssigkeiten
  • Schweiß, Inkontinenz, Wundsekrete des Patienten
  • Bei pflegerischen und/oder therapeutischen Maßnahmen
  • Begünstigung der Keimvermehrung und Ansiedelung von Parasiten durch
  • Intensive Nutzung (bis zu 24 Stunden täglich)
  • Längere Verweildauer (über mehrere Tage)
  • Gefahr des Eindringens von an der Außenseite anhaftenden Keimen in das Matratzeninnere, wenn kein keimdichter Matratzenschutz verwendet wird
  • Mögliche Erregerübertragung
  • Bei Neubelegung eines Bettes auf den nächsten Patienten
  • Beim innerbetrieblichen Transport
  • "Grundsätzlich hat jeder Patient Anspruch auf ein sauberes, hygienisch einwandfrei aufbereitetes und mit frischer Wäsche bezogenes Bett, von dem sich für ihn kein Infektionsrisiko durch den zuvor entlassenen Patienten ergibt (I B)"
  • Bei Kolonisation oder Infektion mit resistenten Keimen, zum Beispiel MRSA, ist "die Rekolonisation des Patienten nach der täglichen antiseptischen Sanierung durch das kontaminierte Bett durch Wechsel der Bettwäsche und Oberflächendesinfektion" zu verhindern.

Aufbereitung 

Für die Aufbereitung von Matratzen und Positionierungshilfen wird empfohlen:

  • Sie "mit einem glatten, desinfizierbaren, flüssigkeits- und keimdichten Überzug zu versehen", der mindestens die Liege- und Seitenflächen der Matratze umfassen muss, hygienisch
  • vorteilhafter aber ein Ganzbezug sein sollte
  • Die Bezüge einer Wischdesinfektion oder einem desinfizierenden Waschverfahren zu unterziehen
  • Matratzen und Positionierungshilfen ohne derartige Schutzbezüge können nicht manuell aufbereitet werden, sondern sind einem VDV-Verfahren zu unterziehen.

Transport und Lagerung

Sowohl benutzte als auch aufbereitete Betten sind aus Sicht der DGKH abgedeckt zu lagern und zu transportieren. Als Abdeckung können saubere Textilien oder Folien verwendet werden.

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung empfiehlt die DGKH eine Reihe gezielter Maßnahmen, zum Beispiel die jährliche Schulung der Mitarbeiter der zentralen oder dezentralen Bettenaufbereitung mit Dokumentation.

RKI-Empfehlung: Infektionsprävention in Heimen 

Mit der im September 2005 erschienenen Empfehlung "Infektionsprävention in Heimen" trägt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) den gestiegenen Anforderungen an die Infektionsprävention in Heimen Rechnung.

 

Geltungsbereich

  • Die Empfehlung - "Gilt primär für solche Einrichtungen, in denen medizinische und damit assoziierte pflegerische Maßnahmen außerhalb von Krankenhäusern durchgeführt werden
  • Kann jedoch auch für andere Formen der Betreuung (z.B. Hauskrankenpflege) hilfreich sein."
  • Neben Informationen zum Infektionsrisiko und zu den personellen wie organisatorischen Voraussetzungen für eine Infektionsprophylaxe werden grundlegende Hygienemaßnahmen, zum Beispiel bei der Betten- und Wäscheaufbereitung, beschrieben.

Bettenaufbereitung in Risikobereichen

Auch in Heimen sieht es das RKI als sinnvoll an, "bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren eine desinfizierende Aufbereitung der Betten vorzunehmen". Eine Desinfektion der Matratze ist angezeigt, wenn

  • Die Matratze mit infektiösem Material kontaminiert ist
    → Bei Verwendung eines desinfektionsmittelbeständigen Schonbezuges Wischdesinfektion
  • Ein Wechsel des Nutzers/Bewohners mit besonderem Risiko erfolgt
    → Also bei Bewohnern mit bekannter Infektionserkrankung oder bekannter Kolonisation mit multiresistenten Erregern
    → Bei Verwendung eines desinfektionsmittelbeständigen Schonbezuges Wischdesinfektion.
  • Routinemäßig ist eine Aufbereitung in der Regel nicht erforderlich, bei Verschmutzung hat jedoch eine Reinigung zu erfolgen. Beim Wechsel des Nutzers/Bewohners ohne besonderes Risiko ist eine Reinigung vorzunehmen.
  • "Die Aufbereitung von Matratzen wird erheblich erleichtert durch die Verwendung eines Schutzbezuges, der atmungsaktiv und desinfektionsmittelbeständig ist."

 

 

Zentrale oder dezentrale Aufbereitung?

Die wichtigsten Informationen zur Diskussion über zentrale versus dezentraler Aufbereitung fasst der Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in seinen Erläuterungen zur Leitlinie "Hygienische Aufbereitung von Patientenbetten" wie folgt zusammen:

"Während noch 1991 im Lehrbuch der Hygiene nur die zentrale Aufbereitung beschrieben wird, weisen hygienische Taschenbücher der neunziger Jahre unter Bezugnahme auf die Richtlinie zur Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des damaligen BGA auf die Möglichkeit der teilzentralen und dezentralen Bettenaufbereitung hin, wobei allerdings der zentralen Aufbereitung noch der klare Vorzug gegeben wird. Als Argumente gegen die teil- und dezentrale Bettenaufbereitung werden u.a. die Übertragung dieser pflegefremden Aufgabe an das Stationspersonal, die mögliche Erregerverbreitung, verbunden mit der Infektionsgefährdung von Patienten bei der Aufbereitung im Patientenzimmer, der fehlende Stauraum für aufbereitete Betten für den schnellen Zugriff auf der Station und die unkontrollierbare Desinfektion des Bettgestells angeführt.

Bedingt durch die Ökonomisierung der Krankenhausprozesse, aber auch der technischen Komplexität von Patientenbetten ist in den letzten Jahren die zentrale Bettenaufbereitung und hier vor allem die Ausnutzung automatischer Reinigungs- und Desinfektionsverfahren zur Bettgestellaufbereitung einer kritischen Hinterfragung
unterzogen worden. Durch das Fehlen valider Daten standen dabei emotional geprägte Argumente für die Entscheidungsfindung häufig im Vordergrund. Im Ergebnis einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsanalyse für alle drei Verfahren der Bettenaufbereitung wird nicht nur der ökonomische Vorteil der dezentralen Bettenaufbereitung begründet, sondern es werden auch klare Standards für die Umsetzung einer solchen Maßnahme formuliert.

Die wesentlichen Kostenarten sind Bau-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Material-, Betriebsmittel-, Personalkosten sowie Kosten durch Bettentransporte, wobei jede Aufbereitungsform unterschiedliche Kostenarten verursacht. Dabei machen die Personalkosten den größten Anteil an den Gesamtkosten der Aufbereitungsprozesse aus (bis zu 89%). Hinsichtlich der Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale sind die für den Hin- und Rücktransport der Betten verbrauchten Personalressourcen bzw. -kosten maßgeblich. In Bezug auf die zentral-maschinelle Aufbereitung müssen die Kosten für Betriebsmittel neben den Personalkosten als bestimmend für die Gesamtkosten angesehen werden (bis zu 42%). Hinsichtlich der Kostensenkung bieten die Personalund Betriebsmittelkosten die größten Potenziale. Erstere können durch die Wahl der für die Tätigkeit verantwortlichen Berufsgruppe reduziert werden. Bei identischen Aufbereitungsergebnissen betragen die Kosten für die zentral-manuelle bzw. - maschinelle Aufbereitung im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung das rund 2,9- bzw. 4,5-fache. Da Personalkosten unabhängig vom Aufbereitungsverfahren den prozentual größten Anteil an den Gesamtkosten des Aufbereitungsprozesses darstellen, ergibt sich durch Einsatz der kostengünstigsten Berufsgruppe, dem Reinigungsdienst, in Verbindung mit klaren Vorgaben zur Risikoeinstufung des Betts nach Patientenentlassung oder -verlegung und der damit verbundenen Anforderungen an die Bettenaufbereitung ein Einsparpotential um bis zu 61%."

Abgesehen davon hat eine thermische Aufbereitung in jedem Fall negative Auswirkung auf den Schaumstoffkern. Standard Polyätherschäume zum Beispiel, die bei 105 °C mit fünf Minuten Haltezeit aufbereitet werden, schrumpfen über eine Gebrauchsdauer von sieben Jahren um bis zu 5%. Es kommt zwar nicht zu nennenswerten Stauchhärteverlusten der Matratze. Doch da die Schutzbezüge in der Regel ihre Ausgangsmaße behalten, bilden sich bei älteren Matratzen so genannte Quetschfalten, die einer effektiven Dekubitusprophylaxe und -therapie entgegen stehen.

Eine hygienisch richtig durchgeführte, dezentrale Aufbereitung durch Wischdesinfektion, ergänzt um eine jährliche chemo-thermische Aufbereitung der Schutzbezüge schont also nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch Ihre Matratzen.

Bei der Umstellung von zentraler Aufbereitung mit VDV-Anlagen auf die dezentrale, manuelle Aufbereitung achten Sie jedoch bitte auf das Risiko der Schimmelpilzbildung und die höheren Anforderungen, die die manuelle Aufbereitung an die Sorgfalt der Mitarbeiter in der Aufbereitung, an Schaumstoffkerne und Schutzbezüge stellt. 

Kostenvergleich zwischen zentraler und dezentraler Aufbereitung

Im Rahmen Ihrer Dissertation beschäftigte sich Winkelmann schon 2007 intensiv mit den Kosten verschiedener Aufbereitungsverfahren: "Obwohl diese Angaben stets unter den in der Arbeit zugrunde gelegten Konditionen zutreffen und insofern nur eingeschränkt übertragbar sind, ergibt sich bei den hier zum Ansatz gebrachten jeweils konstanten Bedingungen zweifelsfrei, dass die dezentral-manuelle Bettenaufbereitung vergleichsweise die geringsten Kosten pro Bett verursacht (...). Zudem wird transparent, dass die zentral-maschinelle Aufbereitungsform die höchsten Kosten pro Bett nach sich zieht...

Im Vergleich zur zentral- bedarf die dezentral-manuelle Aufbereitungsform nur rund ein Drittel der Kosten pro Betteinheit. Noch größer wird die Differenz bei der Gegenüberstellung der Kosten für die dezentral-manuelle versus zentral-maschinelle Bettenaufbereitung . Die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung führt zu über 4,5 fach höheren Kosten pro Bett im Vergleich zur dezentral-manuellen Aufbereitung. Selbst der Vergleich der zentral-manuellen gegenüber der -maschinellen Aufbereitungsform liefert eine rund 1,6 fache Differenz."

Quelle: Winkelmann, C: Wirtschaftlichkeitsanalyse der dezentralen Bettenaufbereitung im Vergleich zur zentralen Bettenaufbereitung und Schlussfolgerungen zur Optimierung sekundärer Leistungen der technischen Hygiene in einem Krankenhaus der Maximalversorgung, Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors in den Naturwissenschaften der Medizin (Dr. rer. med.) der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, 2007; Tabelle 17: Gegenüberstellung der Kosten (€) nach Kostenarten und Bettenaufbereitungsverfahren (gerundet) - Seite 123

Praxisbericht zum Projekt "Dezentrale Aufbereitung" am Ev. Waldkrankenhaus Spandau

2006 wurden aufgrund der veralteten Ausstattung der Bettenzentrale des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau eine entsprechende Kostenanalyse durchgeführt und Alternativen zur sehr kostenintensiven zentralen Aufbereitung analysiert.

Im Rahmen des Projektes wurden die Vor- und Nachteile der zentralen und dezentralen Bettenaufbereitung untersucht. Theissen fasste sie in der links stehenden Übersicht zusammen. Im Rahmen des Projektes wurde letztlich die Entscheidung getroffen, von der zentralen zu einer dezentralen Aufbereitung zu wechseln:

Die neben der Wirtschaftlichkeit angestrebten Ziele wie

  • ansprechendes Ambiente auf den Stationsfluren
  • drastische Senkung der Bettentransporte
  • Erhöhung von freien Aufzugskapazitäten
  • Freisetzung von Personalressourcen
  • Schonung von Material und Bausubstanz

konnten erreicht werden. 

...Aus der beschlossenen Konzeption ergaben sich Veränderungen der Aufgaben der Serviceassistenten und des Reinigungsdienstes. Dies machte eine Überprüfung, Überarbeitung bzw. Neuformulierung von Aufgaben und Arbeitszeiten für diese Berufsgruppe erforderlich.

...Während des Projektverlaufs führten Qualitätskontrollen und kontinuierliche Diskussionen aufgetretener Probleme zu fortlaufender Optimierung der Tätigkeitskataloge und Verfahrensanweisungen. Durch zukünftige regelmäßige Überprüfungen, gegebenenfalls Veränderungen und Anpassungen wird eine gleich
bleibend hohe Qualität sicher gestellt."

Quelle: Theissen, S: Alternativen für die Aufbereitung in: Die Schwester Der Pfleger, 45. Jahrgang, 2/06, Seite 128 bis 133

Praxisbericht zur Aufbereitung von Schaumstoffmatratzen

Im Klinikum Itzehoe wurde bereits 2003 der Einfluss der thermischen Desinfektion bei 75 °C und 105 °C in einer Vakuumdampfdesinfektionsanlage auf Schaumstoffkerne von Matratzen untersucht. Es zeigte sich, dass hinsichtlich der mikrobiologischen Wirksamkeit kein Anlass zur Beanstandung gegeben war. Jedoch erhebliche Materialbeeinträchtigungen des Schaumstoffkerns zu verzeichnen waren, wobei sich das Verfahren bei 75 °C und verlängerter Haltezeit von 20 Minuten als materialschonender erwies.

„...erfahrungsgemäß ist mit einer Schrumpfung des Kerns von bis zu 60 % zu rechnen. Da die Perlastic-Bezüge durch die VDV-Aufbereitung keine Veränderung erfahren, kommt es zu nicht unerheblichen Quetschfaltenbildungen!“

„Das thermische Desinfektionsverfahren sollte vorrätig gehalten werden für sogenannte Sonderfälle bzw. hochkontagiöse Erkrankungen. Die regelmäßige thermische Aufbereitung in der VDV-Kammer ist sowohl aus Kostengründen (...) als auch aus Gründen der zusätzlichen Dekubitusgefahr (Quetschfaltenbildung der Bezüge bei
schrumpfenden Matratzenkernen) nicht mehr praktikabel.“

Als Vorteile der chemischen Desinfektion wurden identifiziert:

  • Kein Schrumpfungsprozess der Matratzenkerne
  • Niedrige Kosten für die Aufbereitung
  • Schnelle Verfügbarkeit der Matratze zur erneuten Benutzung
  • Zur Verwendung chemischer Desinfektionsmittel heißt es, "dass ausschließlich alkoholische Desinfektionsmittel ohne additive Zusätze, z.B. ..., in der Lage sind, eine rückstandsfreie Desinfektion und damit letztendlich eine atoxische bzw. allergenfreie Verwendung der Matratzenschutzbezüge zu gewährleisten."

Quelle: G. Lorenzen-Fey, staatl. anerkannte Hygienefachkraft: Aufbereitung und Desinfektion von Polyäther Schaumstoffmatratzen bezogen mit PU-beschichteten Schutzbezügen, Klinikum Itzehoe, April 2003 mit Nachtrag vom Oktober 2004

 

Schimmelpilzbildung in Krankenhausmatratzen

In der Durchführungsverordnung zum Medizinproduktegesetz (MPG) ist zwingend eine Risikoanalyse vorgeschrieben. Dieser Verpflichtung kommen wir im Rahmen unseres selbst auferlegten Qualitätsanspruchs nach. Im Folgenden stellen wir Risiko und Lösung zur Schimmelpilzbildung in Krankenhausmatratzen dar.

Risikodarstellung

Nach der Stilllegung von VDV-Anlagen wurde vermehrter Pilzbefall von Matratzen und Schutzbezügen in den entsprechenden Krankenhäusern und Pflegeheimen festgestellt. Bei Wegfall der thermischen Aufbereitung und ausschließlich manueller Wischdesinfektion PU-beschichteter Matratzenschutzbezüge besteht offensichtlich folgendes Risiko:

  • PU-beschichtete Schutzbezüge, die oft als atmungsaktiv bezeichnet werden, sind physikalisch gesehen wasserdampfdurchlässig, wie zum Beispiel Gore-Tex. Ein bestimmtes Maß an Wasserdampfdurchlässigkeit ist auch erforderlich, damit die Patienten nicht übermäßig schwitzen.
  • Das bedeutet aber gleichzeitig, dass im Extremfall, zum Beispiel bei länger dauernder Inkontinenz von Patienten mit höherer Körpertemperatur, Wasserdampfmoleküle durch das Material diffundieren und auf der kühleren Matratzenseite wieder zu Feuchtigkeit kondensieren.
  • Staunässe führt in Verbindung mit einer höheren Temperatur vermehrt zum Schimmelpilzbefall, der zum Teil mit einem regelrechten "Durchfressen von Schimmelpilzen" durch den PU-Bezug verbunden ist. Es entstehen, insbesondere bei immungeschwächten Patienten, große Infektionsgefahren.
  • Die vielerorts aus Kostengründen ausgesprochene Empfehlung, "Matratzensteris" still zu legen bzw. nicht mehr für die Desinfektion von Matratzen einzusetzen, birgt aus hygienischer Sicht leider das Risiko eines häufigeren Pilzbefalls der Matratzen einschließlich der damit verbundenen Infektionsgefahren.

Die Lösung

  • Der Betrieb von VDV-Anlagen verursacht erhebliche Kosten, zum Beispiel hohe Energiekosten, langwierige Amortisation, Schrumpfen der Matratzen und damit höherer Ersatzbedarf. So gerechtfertigt ihre Stilllegung daher auch ist, darf sie jedoch nicht zu einem höheren hygienischen Risiko führen.
  • Um praktische Maßnahmen zu ermitteln, die eine Entstehung von Schimmelpilz wirkungsvoll verhindern, führen wir seit Ende 2007 eine Studie in zwei Krankenhäusern durch. Bisher zeichnen sich die folgenden Punkte als besonders wirkungsvoll ab: Besondere Sorgfalt der Mitarbeiter.
  • Bei der Bettenaufbereitung muss kontrolliert werden, ob Matratzen durchfeuchtet sind oder sogar Punktfraß im beschichteten Bezugsstoff sichtbar ist. Dazu ist auch der Reißverschluss des Bezugs zu öffnen und der Schaumstoff auf dunkle Verfärbungen hin zu prüfen. Matratzen mit dunklen Verfärbungen (Schimmelpilzbefall) und defekte Bezüge sind auszutauschen.
  • Die Matratzen von Patienten mit länger dauernder Inkontinenz und höherer Körpertemperatur sollten regelmäßig, auch unabhängig von einer Aufbereitung, auf Schimmelpilzbefall überprüft werden, um ein „Durchfressen von Schimmelpilzen“ durch den Bezug und die damit verbundenen zusätzlichen Infektionsgefahren zu verhindern.

Anforderungen an Matratzen

Bei Neuanschaffung von Matratzen empfehlen wir Matratzen mit mindestens einer Schicht aus Kaltschaum, da aufgrund ihrer offenporigen Struktur eine bessere Durchlüftung und Feuchtigkeitsableitung gewährleistet ist.

Anforderungen an Schutzbezüge

Schutzbezüge mit einem höheren Flächengewicht als 200 g/m2 verringern die Gefahr des "Durchfressen von Schimmelpilzen". Im Idealfall ist die PU-Membran mit einem speziellen Fungistatikum, zum Beispiel mit Silberionen ohne Nanopartikel oder Sanitized®, ausgerüstet.

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